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Tollwut – eine Viruserkrankung mit tödlichem Ausgang.
Bei Tollwut handelt es sich um eine Viruserkrankung die sowohl bei Tieren, als auch bei Menschen auftreten kann. Diese Art der Krankheit wird als Zoonose bezeichnet, dies bedeutet, dass sich der Mensch auch beim Tier anstecken kann. Die Tollwut ist eine meldepflichtige Erkrankung, sobald der geringste Verdacht darauf besteht, dass der Kontakt zu einem infizierten Tier stattgefunden hat, ist die sofortige Meldung an das Gesundheitsamt erforderlich. In Deutschland konnte die Erkrankung weitgehend eingedämmt werden, dennoch ist die Tollwut auch hier noch nicht ausgestorben. Als hauptsächlicher Überträger gelten Fledermäuse, es gibt jedoch auch die Möglichkeit, dass das Virus aus dem Ausland nach Deutschland gebracht wird. Es gibt einige Länder, in denen Tollwutinfektionen zumindest bei Tieren noch recht häufig vorkommen, bei Reisen in derartige Gebiete ist eine Schutzimpfung die einzige Möglichkeit zur Vorbeugung.
Tollwut – es gibt keine wirksame Behandlung, sobald die Krankheit ausgebrochen ist.
Die Tollwut ist eine unheilbare Krankheit, lediglich direkt nach dem Biss von einem infizierten Tier ist es möglich, durch eine Immunisierung den Ausbruch der Erkrankung noch zu verhindern. Zeigen sich beim Patienten bereits erste Symptome der Tollwut, ist keine Behandlung mehr möglich. Zu diesem Zeitpunkt können Ärzte nicht mehr heilen, sie haben lediglich noch die Möglichkeit die Symptome weitgehend zu lindern und dem Patienten den Krankheitsverlauf so milde wie möglich zu gestalten. Zwischen der Ansteckung und dem Ausbruch von Tollwut liegen im Schnitt zwischen drei und acht Wochen, vom Zeitpunkt des Krankheitsausbruchs bis zum Tode vergehen hingegen oftmals nur sieben bis zehn Tage. Der Tod tritt bei Tollwut aufgrund einer Atemlähmung ein, im Vorfeld versteift nach und nach der gesamte Körper des Patienten. Die Tollwut wird im Volksmund auch als Wutkrankheit bezeichnet, da es in der zweiten Krankheitsphase zu aggressiven Verhaltensweisen des Betroffenen kommt. Die Symptome beim Menschen sind nahezu mit den Anzeichen bei Tieren identisch, es gibt im Tierreich jedoch Fälle, bei denen die aggressive Phase übergangen wird und die Tollwut erst anhand der Lähmung erkannt werden kann.
Tollwut – verdächtige Tiere werden sofort isoliert.
Besteht bei einem Haus- oder Wildtier der Verdacht auf eine Infektion mit Tollwut, wird ein Tierarzt oder Förster damit beauftragt, das verdächtige Tier einzufangen. In einer Quarantänestation werden die Tiere einzeln gehalten und beobachtet. Treten nach zwei Wochen keine Symptome auf, gilt der Verdacht als nicht bestätigt und das Tier kann wieder freigelassen werden. Dieses Verfahren soll die Verbreitung von Tollwut auf andere Tiere und Menschen verhindern, allerdings kann zu keinem Zeitpunkt garantiert werden, dass jedes verdächtige Tier entdeckt wird. Deutschland gilt im Allgemeinen als tollwutfrei, allerdings wurden im Jahr 2008 mehr als 30 Fälle der sogenannten Fledermaustollwut bekannt. Vor einigen Jahren galt der Fuchs als Hauptursache für Tollwutinfektionen, diese Gefahr konnte aber durch großflächig ausgebrachte Impfstoff-Köder gebannt werden. Der Impfstoff wurde in weiten Gebieten Deutschlands in Ködern eingebracht verteilt, über Waldgebieten wurden die Köder aus Flugzeugen abgeworfen.
Tollwut – reisende Haustiere müssen geimpft werden.
Viele Reisende nehmen ihre Haustiere gern mit in den Urlaub. Um die Gefahr einer Tollwutinfektion im Ausland auszuschließen, ist die Schutzimpfung bei Auslandsreisen gesetzlich vorgeschrieben. Diese Vorsorgemaßnahme schützt zum einen das Tier, zum anderen aber auch den Menschen, da ein infiziertes Tier die Krankheit sehr schnell verbreiten kann. Bei Reisen in gefährdete Gebiete sollte sich auch der Mensch vorsorglich gegen Tollwut impfen lassen. Der zugelassene Impfstoff wirkt sowohl gegen die sogenannte Fledermaustollwut, als auch gegen andere Formen der Erkrankung. Impfungen werden von speziellen Reisemedizinern oder dem Hausarzt durchgeführt. Menschen die aus beruflichen Gründen mit Tieren jeglicher Art in Kontakt stehen, müssen aus Sicherheitsgründen einen aktiven Impfschutz gegen Tollwut vorweisen können.