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Tollwut

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Definition

Inhalts­ver­zeich­nis

  • 1 Toll­wut – eine Virus­er­kran­kung mit töd­li­chem Ausgang.
  • 2 Toll­wut – es gibt kei­ne wirk­sa­me Behand­lung, sobald die Krank­heit aus­ge­bro­chen ist.
  • 3 Toll­wut – ver­däch­ti­ge Tie­re wer­den sofort isoliert.
  • 4 Toll­wut – rei­sen­de Haus­tie­re müs­sen geimpft werden.
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Tollwut – eine Viruserkrankung mit tödlichem Ausgang.

Bei Toll­wut han­delt es sich um eine Virus­er­kran­kung die sowohl bei Tie­ren, als auch bei Men­schen auf­tre­ten kann. Die­se Art der Krank­heit wird als Zoo­no­se bezeich­net, dies bedeu­tet, dass sich der Mensch auch beim Tier anste­cken kann. Die Toll­wut ist eine mel­de­pflich­ti­ge Erkran­kung, sobald der gerings­te Ver­dacht dar­auf besteht, dass der Kon­takt zu einem infi­zier­ten Tier statt­ge­fun­den hat, ist die sofor­ti­ge Mel­dung an das Gesund­heits­amt erfor­der­lich. In Deutsch­land konn­te die Erkran­kung weit­ge­hend ein­ge­dämmt wer­den, den­noch ist die Toll­wut auch hier noch nicht aus­ge­stor­ben. Als haupt­säch­li­cher Über­trä­ger gel­ten Fle­der­mäu­se, es gibt jedoch auch die Mög­lich­keit, dass das Virus aus dem Aus­land nach Deutsch­land gebracht wird. Es gibt eini­ge Län­der, in denen Toll­wut­in­fek­tio­nen zumin­dest bei Tie­ren noch recht häu­fig vor­kom­men, bei Rei­sen in der­ar­ti­ge Gebie­te ist eine Schutz­imp­fung die ein­zi­ge Mög­lich­keit zur Vorbeugung.

Tollwut – es gibt keine wirksame Behandlung, sobald die Krankheit ausgebrochen ist.

Die Toll­wut ist eine unheil­ba­re Krank­heit, ledig­lich direkt nach dem Biss von einem infi­zier­ten Tier ist es mög­lich, durch eine Immu­ni­sie­rung den Aus­bruch der Erkran­kung noch zu ver­hin­dern. Zei­gen sich beim Pati­en­ten bereits ers­te Sym­pto­me der Toll­wut, ist kei­ne Behand­lung mehr mög­lich. Zu die­sem Zeit­punkt kön­nen Ärz­te nicht mehr hei­len, sie haben ledig­lich noch die Mög­lich­keit die Sym­pto­me weit­ge­hend zu lin­dern und dem Pati­en­ten den Krank­heits­ver­lauf so mil­de wie mög­lich zu gestal­ten. Zwi­schen der Anste­ckung und dem Aus­bruch von Toll­wut lie­gen im Schnitt zwi­schen drei und acht Wochen, vom Zeit­punkt des Krank­heits­aus­bruchs bis zum Tode ver­ge­hen hin­ge­gen oft­mals nur sie­ben bis zehn Tage. Der Tod tritt bei Toll­wut auf­grund einer Atem­läh­mung ein, im Vor­feld ver­steift nach und nach der gesam­te Kör­per des Pati­en­ten. Die Toll­wut wird im Volks­mund auch als Wut­krank­heit bezeich­net, da es in der zwei­ten Krank­heits­pha­se zu aggres­si­ven Ver­hal­tens­wei­sen des Betrof­fe­nen kommt. Die Sym­pto­me beim Men­schen sind nahe­zu mit den Anzei­chen bei Tie­ren iden­tisch, es gibt im Tier­reich jedoch Fäl­le, bei denen die aggres­si­ve Pha­se über­gan­gen wird und die Toll­wut erst anhand der Läh­mung erkannt wer­den kann.

Tollwut – verdächtige Tiere werden sofort isoliert.

Besteht bei einem Haus- oder Wild­tier der Ver­dacht auf eine Infek­ti­on mit Toll­wut, wird ein Tier­arzt oder Förs­ter damit beauf­tragt, das ver­däch­ti­ge Tier ein­zu­fan­gen. In einer Qua­ran­tä­ne­sta­ti­on wer­den die Tie­re ein­zeln gehal­ten und beob­ach­tet. Tre­ten nach zwei Wochen kei­ne Sym­pto­me auf, gilt der Ver­dacht als nicht bestä­tigt und das Tier kann wie­der frei­ge­las­sen wer­den. Die­ses Ver­fah­ren soll die Ver­brei­tung von Toll­wut auf ande­re Tie­re und Men­schen ver­hin­dern, aller­dings kann zu kei­nem Zeit­punkt garan­tiert wer­den, dass jedes ver­däch­ti­ge Tier ent­deckt wird. Deutsch­land gilt im All­ge­mei­nen als toll­wut­frei, aller­dings wur­den im Jahr 2008 mehr als 30 Fäl­le der soge­nann­ten Fle­der­mau­stoll­wut bekannt. Vor eini­gen Jah­ren galt der Fuchs als Haupt­ur­sa­che für Toll­wut­in­fek­tio­nen, die­se Gefahr konn­te aber durch groß­flä­chig aus­ge­brach­te Impf­stoff-Köder gebannt wer­den. Der Impf­stoff wur­de in wei­ten Gebie­ten Deutsch­lands in Ködern ein­ge­bracht ver­teilt, über Wald­ge­bie­ten wur­den die Köder aus Flug­zeu­gen abgeworfen.

Tollwut – reisende Haustiere müssen geimpft werden.

Vie­le Rei­sen­de neh­men ihre Haus­tie­re gern mit in den Urlaub. Um die Gefahr einer Toll­wut­in­fek­ti­on im Aus­land aus­zu­schlie­ßen, ist die Schutz­imp­fung bei Aus­lands­rei­sen gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Die­se Vor­sor­ge­maß­nah­me schützt zum einen das Tier, zum ande­ren aber auch den Men­schen, da ein infi­zier­tes Tier die Krank­heit sehr schnell ver­brei­ten kann. Bei Rei­sen in gefähr­de­te Gebie­te soll­te sich auch der Mensch vor­sorg­lich gegen Toll­wut imp­fen las­sen. Der zuge­las­se­ne Impf­stoff wirkt sowohl gegen die soge­nann­te Fle­der­mau­stoll­wut, als auch gegen ande­re For­men der Erkran­kung. Imp­fun­gen wer­den von spe­zi­el­len Rei­se­me­di­zi­nern oder dem Haus­arzt durch­ge­führt. Men­schen die aus beruf­li­chen Grün­den mit Tie­ren jeg­li­cher Art in Kon­takt ste­hen, müs­sen aus Sicher­heits­grün­den einen akti­ven Impf­schutz gegen Toll­wut vor­wei­sen können.

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